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Das Aufkaufen von Domains ohne Nutzungsabsicht wird als Domain-Grabbing bezeichnet. Der Käufer hofft, die Domain eines Tages teuer weiterverkaufen zu können. Gemäß einem Urteil des Landesgerichts Braunschweig aus dem Jahr 1997 erfüllt dies jedoch den Tatbestand der sittenwidrigen Schädigung des eigentlichen Namensträgers oder Markeninhabers. So hat sich die Deutsche Bahn AG die Internetadresse bahnhof.de von einem privaten Nutzer erstritten, die gegen große Unternehmen oder Städte kaum Chancen haben, die Namensrechte zu behalten. Um das bisherige Monopol der einzigen Domainnamevergabestelle Network Solutions aufzulösen, ist 1998 die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) gegründet worden. Zuständig für die Vergabe deutscher Domain-Adressen ist das Network-Information-Center (DE-NIC).
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